unsere Leistungen - nach Bibu-Gesetz
  Voraussetzungen
Die Bilanzbuchhalter werden nach einer umfangreichen schriftlichen und mündlichen Fachprüfung von der Bilanz-
buchhaltungsbehörde öffentlich bestellt und sind verpflichtet, ihren Beruf gewissenhaft, sorgfältig und eigenverantwortlich
auszuüben.
Die  Bilanzbuchhalter haben sich seit  Inkrafttreten  des  BibuG durch zeitnahes Arbeiten, fachlich fundiertes Wissen und
unternehmens-bezogene Spezialbetreuung bereits als kompetente Partner  und  Partner im Finanz- und Rechnungswesen
bei Österreichs Wirtschaftstreibenden etabliert.
Durch das umfangreiche Leistungsangebot, die hohe fachliche Qualifikation und die persönliche Betreuung werden bei den
betreuten Unternehmen wieder Ressourcen freigesetzt, die es dem Unternehmer ermöglichen sich wieder auf ihr Kerngschäft
zu konzentrieren.
(Auszug aus dem Berufsbild des Bilanzbuchhalters)
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